Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die richtigen Inhalte für Ihre Sprache und Geräte anzuzeigen (Notwendig), für Sie ausgewählte Inhalte zu präsentieren (Präferenzen), die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren (Statistiken) und Ihnen auch auf anderen Websites unsere Angebote unterbreiten zu dürfen (Marketing).

Mit Klick auf „AKZEPTIEREN“ willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit in der Fußzeile unter "Cookie-Einstellungen" ändern oder widerrufen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden (z.B. SessionCookies).

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren. Die Informationen werden anonym gesammelt und analysiert. Je nach Tool werden ein oder mehrere Cookies des gleichen Anbieters gesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und der des jeweiligen Anbieters.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die richtigen Inhalte für Ihre Sprache und Geräte anzuzeigen (Notwendig), für Sie ausgewählte Inhalte zu präsentieren (Präferenzen), die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren (Statistiken) und Ihnen auch auf anderen Websites unsere Angebote unterbreiten zu dürfen (Marketing).

Aktuelle InformationenInteressantes rund ums Bauen...

Verbesserungen in der Förderung "Wohneigentum für Familien"

29.09.2023

Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Die neuen Konditionen im Detail:

  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“
  •  
    • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
    • ab 5 Kinder: 220.000 Euro
  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“
  •  
    • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
    • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

Weitere Details finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

  zurück zur vorherigen Seite

Händlersuche

Händlersuche

Legen Sie Wert auf kompetente Beratung und umfangreiche Bemusterung, helfen Ihnen unsere qualifizierten Verkaufsberater gern, einen geeigneten Vertriebspartner in Ihrer Nähe zu finden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen hier eine Suchfuktion zur Auswahl qualifizierter Partner.